RAHMENBEDINGUNGEN
Erstgespräch
Im Rahmen des ersten Gesprächs geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen und darum, mir einen Überblick über Ihr Anliegen zu machen. Es werden erste Fragestellungen geklärt und der generelle Ablauf und die Rahmenbedingungen einer Therapie erläutert.
Es ist für Sie wichtig zu sehen, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und sich vorstellen können, in einen gemeinsamen Therapieprozess einzusteigen - die Klient-Therapeut-Beziehung stellt eine der wichtigsten Variablen für einen Therapieerfolg dar.
Das Erstgespräch ist Teil der psychologischen und psychotherapeutischen Behandlung und wird wie eine laufende Behandlungseinheit in Rechnung gestellt.
Dauer und Frequenz
Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten, die Frequenz und Gesamtdauer einer Beratung bzw. eines Therapieprozesses ist individuell - hier gilt: So lange wie nötig und so kurz wie möglich!
Kosten
Das Honorar für eine Einzelsitzung (50 Minuten) beträgt 100.-€
Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung, dies bedeutet, dass Sie einen Kostenzuschuss beantragen können.
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung:
- Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €,
- bei der SVS für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €,
- bei der BVAEB für eine Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €.
Nähere Informationen zum Kostenzuschuss finden Sie unter https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
Mobiler Dienst
Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, meine Praxis aufzusuchen, sind nach Absprache auch Hausbesuche möglich.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich lt. §15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheitspflicht, dies bedeutet ich bin zur Geheimhaltung anvertrauter Informationen verpflichtet.
Absageregelung
Die Absage eines vereinbarten Termins ist bitte bis zu 24 Stunden vorher (per Telefon, Mail oder SMS) zu melden. Da der Termin für Sie reserviert ist und nicht neu vergeben werden kann, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
Terminvergabe
Eine Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per Mail (siehe Kontaktdaten)